Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggeber und die Mulan Transportation GmbH für alle Verträge über die Durchführung von nationalen und internationalen Transportdienstleistungen sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die Mulan Transportation GmbH mit “uns” oder “wir” betitelt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die AGB gelten nur, wenn der Auftragnehmer Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Gegenüber Privatleuten (Verbrauchern) erbringen wir keine Leistungen.

  1. Vertragsabschluss

2.1      Aufträge können über unser Formular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch erteilt werden.

2.2     Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, Eori Nr., Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendenden Güter einschließlich Gewicht und Volumen.

  1. Buchung und Stornierung

3.1 Luftfracht:

Platz nach Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung

Anlieferung nur für Online Flüge:

FRA – FCS GmbH, Cargo City Süd Geb. 534, 60549 Frankfurt/Main

Frühstmögliche Anlieferung 48 Stunden vor Abflug, um Lagergeld bei Fraport zu vermeiden

Flüssigkeiten nicht mit Single Packaging, ausschließlich auf Anfrage mit zusätzlicher Umverpackung, MSDS o.ä. sowie Notfallplan & -kontaktdaten

Stornierungsgebühr / No Show Fee bei Buchungen ab 3000 kg / 18 cbm

ab 72 Stunden vor Abflug             25% der vereinbarten Frachtrate

ab 48 Stunden vor Abflug             50% der vereinbarten Frachtrate

ab 24 Stunden vor Abflug             80% der vereinbarten Frachtrate

3.2 Inlandtransport:

Buchungen des LKWs können bis drei Tage vor der Abholung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen. 

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag am Vortag der Abholung, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 70 % der Fracht zu berechnen.

Diese Pauschale erhöht sich im Fall einer Stornierung am Abholtag auf 100 % des Frachtgeldes.

3.3 Wir sind berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn

  • der Auftraggeber falsche Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
  • der Auftraggeber vor Durchführung der Buchung nicht alle Angaben gemäß vorstehender Ziffer 2.2 bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht hat oder wenn Tatsachen vorliegen, die ein betrügerisches Vorgehen des Auftraggebers oder einer an dem Vertrag beteiligten Partei nahelegen.
  1. Gefahrgut

4.1      Folgende Gefahrgüter können nicht transportiert werden.

Bezeichnung

Klasse

Verboten (Stückgut)

Explosive Stoffe

1

Komplett

Gase

2

Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC
UN 1057 Feuerzeuge, Nachfüllpatronen, wenn verpackt gemäß SV 658
(wenn nach SV 658 verpackt, nicht über HUB)

Entzündbare flüssige Stoffe

3

Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: D

Entzündbare feste Stoffe

4.1

Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: D, DT, SR 2 und SR 1 (hier UN 3221/ 3222), PM 2

Selbstentzündliche Stoffe

4.2

UN 3127/ 3255

Stoffe, entzündbare Gase mit Wasser

4.3

UN 3133

Entzündend wirkende Stoffe

5.1

UN 3100/ 3121/ 3137

Organische Peroxide

5.2

Klassifizierungscode: P1/ P2 nur UN 3101, 3102/ 3111 bis 3120

Giftige Stoffe

6.1

Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr)

Ansteckungsgefährliche Stoffe

6.2

Komplett

Radioaktive Stoffe

7

Komplett

Ätzende Stoffe

8

UN 1798/ UN 1790

Verschiedene gerfährliche Stoffe und Gegenstände

9

UN 3268

Alle Abfälle

 

Verboten

4.2      Embargo for Lithium Batteries

Flüssigkeiten in Einzelverpackung sind nicht akzeptabel und ausschließlich auf Anfrage mit

zusätzlicher Umverpackung und mit MSDS o.ä. sowie Notfallplan & -kontakt Daten anzuliefern

4.3     Soweit Gefahrgut befördert wird, hat der Auftraggeber dem Kraftfahrer bei der Abholung das ADR-Beförderungspapier in zweifacher Form auszuhändigen.

  1. Weitere vom Versand ausgenommene Güter

5.1 Vom Versand und von der Haftung ausgenommen sind

  • Güter, deren Besitz und Versendung verboten ist,
  • Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht,
  • verderbliche oder temperaturgeführte Güter (insbesondere frische Lebensmittel),
  • Spirituosen und Tabakwaren,
  • optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte einschließlich Zubehör, Chip- und Telefonkarten, deren Wert 100.000 € je Sendung übersteigt,
  • Tiere und Pflanzen,
  • Kraftfahrzeuge,

5.2 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann der Auftraggeber Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen: fra@mulan-trans.com und support@mulan-trans.com

  1. Weisungsrecht des Auftraggebers

6.1      Zur Konkretisierung der Leistungen hat der Auftraggeber ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, dürfen wir nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.

6.2      Grundsätzlich leisten wir den Weisungen des Auftraggebers Folge. Auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit seiner Weisungen werden wir den Auftraggeber aufmerksam machen. Besteht er dennoch auf die Ausführung der erteilten Weisung, so haften wir nicht für die durch die Ausführung der Weisung entstehenden Schäden oder Nachteile.

  1. Transportabwicklung

7.1 Es steht uns frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder entsprechende Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

7.2 Die Wahl der Beförderungsmittel treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen und sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.

7.3 Die angegebenen Termine für die Abholungen sind voraussichtliche Abholzeitpunkte. Bei den Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten, die in aller Regel, eingehalten werden. Die Laufzeiten können im Sammelgut nicht garantiert werden.

  1. Pflichten des Auftraggebers

8.1      Der Auftraggeber übergibt die Güter uns oder den von uns mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten zu dem im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort.

8.2      Das Transportgut ist beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen.

8.3      Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen und Urkunden zu übermitteln, vgl. Ziff. 3 ADSp 2017.

8.4      Die Spedition Koch ist berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen.

8.5      Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen, sowie zu entladen. Der Fahrer ist lediglich für das Be- bzw. Entladen Erfüllungsgehilfe.

  1. Preise, Rechnungstellung, Zahlung

9.1      Es gelten die in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

9.2      Wir werden dem Auftraggeber bei Buchung des Transports eine Rechnung in elektronischer Form zusenden. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

  1. Versicherung

10.1    Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes vorzunehmen.

10.3    Der Auftraggeber kann für einen Transport über uns eine Transportversicherung abschließen. Die Transportversicherung wird nur auf gesonderte Weisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Die Kosten der Versicherung bemessen sich anhand des Warenwertes.

10.4     Für unverpackte Ware oder für Ware deren Verpackung für den mehrmaligen Umschlag nicht ausreichend ist, übernimmt die Mulan Transportation GmbH, sowie die von Mulan Transportation GmbH eingesetzten Dienstleister im Schadenfall keine Haftung.

  1. Schlussbestimmungen

11.1     Gerichtsstand ist Deutschland.

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